Wir ersuchen um den Erhalt der Aussicht von der Bergauffahrt für die Amberger Bürger, Touristen
und zukünftigen Generationen:
Zusammenfassung:
Die Häuser Nr. 10 und 8 und 6 wurden Mitte 1960 gebaut.
Diese Häuser entlang des Fußwegs durften damals nicht höher gebaut werden, um die Aussicht zu
erhalten.
Das Grundstück mit diesem wunderbaren Panoramablick (Parkwiese und Fußweg) gehört der Stadt
und damit allen Bürgern. Deshalb hat die Stadt die Verpflichtung für den Erhalt der Aussicht zu sorgen
Der rechtskräftige Bebauungsplan mit dem dazugehörigen Grünordungsplan hatte als oberstes Ziel
den Sichterhalt vom Fußweg und Aussichtspunkt. Hierfür wurde sogar zur Verbesserung der Aussicht
das Gelände hinter diesen Häusern angeschüttet.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind zusätzlich für diese Häuser Walmdächer, mit "W" bezeichnet,
festgesetzt worden.
Wenn die Stadt trotzdem Satteldächer genehmigen würde, werden die Dächer von 100 % auf 220%
größer und die Dachhöhen werden von 2,10 m auf mehr als 3,90 m erhöht.
(s. Foto in Beschlussvorlage d. Bauamts: Anl. 5 Ausblick v. Fußweg aus n. Umbau d. Wohngebäudes Nr. 10)
Die Häuser Nr. 6 und 8 wurden nach den genehmigten Höhen im Bauantrag gebaut,
das Haus Nr. 10 steht offensichtlich 1/2 Stockwerk höher als der genehmigte Bauantrag
(S. Stellungnahmen der Stadtverwaltung zur frühzeitigen Auslegung in den Bauausschussunterlagen vom
10.L0.2018, Anlage 4).
Das kann man auch daran erkennen, dass die Hofeinfahrten von Haus Nr. 6 und 8 nur ca. 2,20 m hoch
sind, die Hofeinfahrt von Haus Nr. 10 aber 3,45 m hoch ist, das sind L,25 m mehr als die anderen
Hofeinfahrten und das ist ein 1/2 Stockwerk!
Das Bauvorhaben Haus Nr. 10 wurde offensichtlich abweichend von den genehmigten Bauunterlagen
errichtet, es handelt sich deshalb offensichtlich um einen Schwarzbau. Daneben sollen noch viele
andere Bauvorschriften missachtet werden.
Wenn dieses Haus damals schon L/2 Stockwerk höher gebaut wurde als genehmigt, müssen die Höhen
wenigstens jetzt am Bestand festgesetzt werden, damit keine weitere Erhöhung für die Zukunft möglich
ist. Man kann einen Schwarzbau nicht nochmal erhöhen, damit wird ein Unrecht mit dem nächsten
Unrecht getoppt.
Das Baureferat, vertreten durch Herrn Kühne, und unser Oberbürgermeister Michael Cherny
haben das öffentliche lnteresse der Bürger voll berücksichtigt und einen sehr gut erarbeiteten
Bebauungsplanentwurf vorgelegt, um die Aussicht für die Zukunft zu erhalten.
Der Stadtrat ist verpflichtet, für eine gute Entscheidung die rechtlichen Grundlagen zu würdigen und,
da es sich offensichtlich um ein schwarz errichtetes Gebäude in einer nicht genehmigten Höhe handelt,
diese Ausgangsbasis zu berücksichtigen.
Deshalb soll der Stadtrat vehement für die Interessen der Bürger eintreten und nicht für das lnteresse
eines Eigentümers, der trotz aller Einwände, eine Luxuswohnung bauen will und damit der
Allgemeinheit für immer Schaden zufügt.
Es geht jetzt darum: Wenn dieser fragliche Bau genehmigt würde, dann würde in dieser Angelegenheit
in Amberg das Recht und Gesetz nicht mehr geachtet werden!
Amberg, Oktober 2018 Freunde zum Erhalt des Ausblicks vom Mariahilfberg